Kontaktsperre zum Schutz der Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsministerium prescht voran in der Frage, wie Arbeitnehmer vor unnötigem Berufsstress in ihrer Freizeit besser geschützt werden können. Für die 1.100 Mitarbeiter des Ministeriums wurden nun "Regeln zur ausnahmsweisen Erreichbarkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit" festgelegt. Diese regeln, dass Führungskräfte ihre Mitarbeiter nur noch in begründeten Ausnahmefällen nach Dienstschluss in der Freizeit per Mail oder Telefon kontakten dürfen und Mitarbeiter, die außerhalb der regulären Arbeitszeit ihre Empfangsgeräte komplett ausschalten, nicht benachteiligt werden. Legitim sind Anrufe und Mails demzufolge lediglich, wenn Aufgaben "unaufschiebbar" sind, eine Ausnahmesituation vorliegt und die Angelegenheit auf keinen Fall bis zum nächsten Dienstbeginn warten kann.
"Geringstmöglicher Eingriff in die Freizeit", SZ 29.8.13