Eine Untersuchung zum Schutz der Mitarbeiter für übermäßiger Stressbelastung in zwölf europäischen Ländern zeigt, dass Deutschland im internationalen Vergleich deutlich hinterher hinkt. Zwar wurde im vergangenen Jahr in das Arbeitsschutzgesetz ein Passus auf genommen, der Arbeitgeber dazu anhält, Gefährdungen für die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer möglichst zu vermeiden, doch ob und welche Maßnahmen hierfür getroffen werden, bleibt den Unternehmen selbst überlassen. Auch sind die Sanktionsmöglichkeiten für ein Zuwiderhandeln sehr begrenzt, denn das Thema wird lediglich als Ordnungswidrigkeit verbucht. Deutlich strikter sind da die französischen Nachbarn. Hier haften Arbeitgeber für Arbeitsausfälle durch psychische Belastungen, wenn sie die Risiken in einer Beurteilung hätten erkennen können - und es drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro, wenn Mitarbeiter durch bei der Arbeit entstandene psychische Belastungen länger als drei Monate krankgeschrieben werden müssen. In Dänemark sind Gefährdungsbeurteilungen Pflicht und Verstöße gelten als Straftat. Die Belgier setzen auf speziell geschulte Master der Psychologie zur Beurteilung der Gefahrenlage. Verletzen Arbeitgeber ihre Pflichten, droht ein Strafverfahren oder mindestens ein Bußgeld. Die Niederlande wiederum haben für die Beurteilung der psychosozialen Risiken ein Sieben-Schritte-Programms adaptiert, das aus einer EU-Kampagne entstand. Verstöße der Arbeitgeber werden wie in Deutschland als Ordnungswidrigkeiten behandelt - mit Bußgeldern von bis zum 76.000 Euro. In Schweden ist es bereits seit 1977 Pflicht, die Arbeitsbedingungen an die psychischen Fähigkeiten der Angestellten anzupassen.
Deutsche Unternehmen schützen Mitarbeiter schlecht vor Stress, Spiegel online 14.7.14
© Dr. Nadja Rosmann 2024
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